AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen für offene Seminare, Kurse, Workshops / Einzelcoaching (Stand 14.06.2020)

InTakt Gesundheit Annette Friedrich • Hermann-Löns-Weg 91 • 22335 Hamburg

§ 1 Geltungsbereich

Für die Geschäftsbeziehung zwischen der InTakt Gesundheit, Inhaberin Annette Friedrich (im Folgenden nur mit InTakt Gesundheit bezeichnet) und dem Teilnehmer gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Fassung.

§ 2 Anmeldung

(1) Anmeldungen müssen schriftlich mit Unterschrift per Post oder Fax erfolgen oder über das Online-Anmeldeformular der Internetseite, über die Event-Seite bei Xing oder die Online-Plattform triviar.de. Die Online-Anmeldungen über die Webseite oder andere Plattformen sind auch ohne Unterschrift rechtlich gültig. Die Anmeldung ist vorbehaltlich der Regelung des § 8 (Absage und Änderung von Seminaren und Workshops) verbindlich. (2) Telefonische Anfragen oder E-Mail-Mitteilungen gelten nicht als Anmeldung. Es sei denn es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart. (3) Sie erhalten per E-Mail Ihre Anmeldebestätigung inklusive Rechnung. Sollten Sie diese nicht innerhalb von innerhalb von 3 bis 7 Tagen erhalten haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

§ 3 Zahlungsbedingungen

(1) Die Höhe der jeweiligen Kurs-, Coaching- oder Angebotsgebühr ist den aktuellen Medien von InTakt Gesundheit zu entnehmen. Bei Abweichungen zwischen Online-Ausschreibungen und Print-Version/en, ist ausschließlich die Webseite der InTakt Gesundheit maßgebend. (2) Die in Rechnung gestellten Beträge werden mit Zugang der Rechnung, bzw. bis 14 Tage nach Rechnungstellung, spätestens  bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn, sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig. (3) Sollte der Teilnehmer mit mehr als zehn Tagen nach Fälligkeit der Rechnung mit der Zahlung in Verzug geraten, so steht es InTakt Gesundheit zu, dem Teilnehmer eine erste Mahnung zuzusenden. Die darin enthaltenen Mahngebühren in Höhe von 5,- € einschließlich Portokosten sind vom Teilnehmer ebenfalls zu begleichen. (4) Im Falle des Verzuges ist InTakt Gesundheit berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. zu berechnen. (5) Ist bei Beginn der Veranstaltung der vollständige Rechnungsbetrag nicht gezahlt, so ist InTakt Gesundheit berechtigt, den Teilnehmer bis zum vollständigen Zahlungseingang von der Veranstaltung auszuschließen.

§ 4 Bezuschussung von Präventionskursen nach § 20 SGB V

(1) Einige Angebote von InTakt Gesundheit sind sogenannte Präventionskurse. Das bedeutet, dass das Kurskonzept und die Qualifikation des Kursleiters den Richtlinien des § 20 SGB V entsprechen. (2) Die gesetzlichen Krankenkassen bezuschussen in unterschiedlicher Höhe diese Angebote (i.d.R. zwischen 80-100 %). Der Zuschuss wird nach Abschluss des Präventionskurses nach Nachweis einer mindestens 80%igen Teilnahme (s. (4)) an den Teilnehmer von der jew. gesetzlichen Krankenkasse erstattet. (3) Die Kursgebühr ist vorab in voller Höhe an die InTakt Gesundheit zu zahlen. (4) Die InTakt Gesundheit stellt dem Teilnehmer am Ende des Präventionskurses eine Teilnahmebestätigung über die Anwesenheitsquote und die Höhe der gezahlten Kursgebühr aus. Der Teilnehmer kann diese bei seiner gesetzlichen Krankenkasse zwecks anteiliger Erstattung (s. (2)) einreichen, sofern die Anwesenheitsquote bei mindestens 80 % liegt. Ein Rechtsanspruch über die Höhe der Erstattung hierfür besteht nicht und ist bei der entsprechenden Krankenkasse zu erfragen.

§ 5 Rücktritt und Terminumbuchung

(1) Rücktritt und Terminumbuchungen sind ausschließlich in Textform einzureichen, per E-Mail, WhatsApp, Post oder Fax und haben nur Gültigkeit, wenn Sie von uns eine schriftliche Bestätigung (per E-Mail, WhatsApp, Post oder Fax) erhalten. Maßgeblich ist der Eingang bei InTakt Gesundheit. (2) Der Teilnehmer kann bei Verhinderung bis zum letzten Tag vor Seminarbeginn, einen Ersatzteilnehmer stellen, der für ihn an der Veranstaltung teilnimmt. Bei Nichterscheinen oder Kursabbruch sind 100% der jeweiligen Workshop- bzw. Seminargebühr, bzw. des vereinbarten Coaching-Honorars zu zahlen. Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der InTakt Gesundheit ein geringerer Schaden entstanden ist. (3) Erfolgt eine Stornierung, der Rücktritt, eine Umbuchung bis 14 Tage vor Kursbeginn werden keine Stornogebühren berechnet.  13 Tage bis 3 Tage vor Kurs- oder Ausbildungsbeginn sind 50% der jeweiligen Workshop- bzw. Seminargebühr zu zahlen, danach sind 100% der jeweiligen Workshop- bzw. Seminargebühr zu zahlen. Bei Seminaren außerhalb von Hamburg mit Übernachtung gelten andere Stornobedingungen, da hier die InTakt Gesundheit die Stornobedingungen der Seminarhäuser berücksichtigen muss. Diese sind aus der Angebotsbeschreibung ersichtlich und stehen in der Anmeldebestätigung.

§ 6 Rücktrittsversicherung für Seminare

Die Rücktrittsversicherung ist nicht Bestandteil des mit der InTakt Gesundheit geschlossenen Vertrags. Die Versicherung schließen Sie mit der ERV www.reiseversicherung.de oder einer Versicherung Ihrer Wahl und stellt ein separates und eigenständiges Vertragsverhältnis dar, mit den dort geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Europäischen Reiseversicherung AG oder der von Ihnen gewählten Versicherung. Für detaillierte Informationen wenden Sie sich bitte direkt an die Versicherung. Die InTakt Gesundheit übernimmt keine Garantie und Haftung hinsichtlich der Angebote und der Verträge mit der Europäischen Reiseversicherung AG oder einer anderen Versicherung.

§ 7 Absage und Änderung von Seminaren, Präventionskursen, Vorträgen und Coachings

(1) Der Inhalt und Ablauf von Seminaren, Präventionskursen, Vorträgen und Coachings der InTakt Gesundheit orientiert sich an den Voraussetzungen und dem Bildungsbedarf der jeweiligen Teilnehmer sowie an aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen. Unter Wahrung des Gesamtcharakters und der Qualität der angebotenen Leistungen kann es deshalb zu Änderungen von Lehrinhalten kommen. Unter anderem beinhaltet dies, bei einer geringen Teilnehmerzahl eine Reduzierung von Unterrichtsstunden mit gleichzeitiger Gewährleistung von Angebotsinhalten. Diese Änderungen führen auf Seiten des Vertragspartners weder zu einem Rücktritts- noch einem Minderungsrecht. (2) InTakt Gesundheit behält sich das Recht zur Änderung oder Absage der ausgeschriebenen Termine, Veranstaltungsorte, des inhaltlichen und zeitlichen Ablaufs sowie der Dozenten vor. Diese werden bis zu 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn bekannt gegeben. Aus wichtigem Grund, wie z.B. bei Erkrankung von Dozenten, höherer Gewalt und zu geringer Teilnehmeranzahl ist InTakt Gesundheit berechtigt, die Veranstaltungen gegen volle Erstattung bereits gezahlter Teilnahmegebühren auch kurzfristig (bis zum Tag der Veranstaltung) abzusagen. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch besteht nicht. Bitte beachten Sie bei Ihrer Buchung von Hotel und Anreise, dass kein Anspruch auf Erstattung von Kosten, die dem Teilnehmer durch die Absage der Veranstaltung entstanden sind, besteht. (3) Die Teilnehmer werden über die bei der Anmeldung angegebenen Kommunikationsdaten über die Absage informiert, z.B. per E-Mail und/ oder Telefon bzw. Mailbox bzw. Anrufbeantworter der angegebenenTelefonnummer. Für falsche Kontaktangaben und den daraus möglicherweise entstehenden Schäden, ist InTakt Gesundheit grundsätzlich weder haftbar noch anderweitig zu belangen.

§ 8 Haftung

(1) InTakt Gesundheit haftet für andere Schäden als Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit nur bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung ihrer Erfüllungsgehilfen. Für Unfälle, Diebstahl oder Beschädigungen gleich welcher Art, besteht keine Haftungspflicht seitens InTakt Gesundheit. Jeder Teilnehmer ist für die Beaufsichtigung seines Privateigentums selbst verantwortlich. (2) Die im Rahmen der Angebote von InTakt Gesundheit zur Verfügung gestellten Dokumente werden von uns nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt. Haftung und Gewähr für die Korrektheit, Aktualität, Vollständigkeit und Qualität der Inhalte sind ausgeschlossen. (3) Das Angebots-Informationsmaterial und die darin enthaltenen Beschreibungen und Preisangaben wurden von InTakt Gesundheit mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Für die Richtigkeit der Beschreibungen aller im Informationsmaterial angegebenen Leistungen und Preise ist die Haftung ausgeschlossen. (4) Die Teilnehmer versichern, dass sie physisch und psychisch gesund sind und keine besonderen Einschränkungen oder Besonderheiten haben, die bei der Teilnahme zu beachten sind (insbesondere: psychische Erkrankungen bei denen ein Spannungsverlust vermieden werden sollte und Herzinsuffizienz), bzw., dass Sie diese Einschränkungen bei Anmeldung angeben.

§ 9 Urheberrecht

(1) Die Teilnehmer werden darauf hingewiesen, dass das Urheberrecht sämtlicher Veröffentlichungen, wie z.B. Seminarunterlagen, bei InTakt Gesundheit liegt und deren weitere Nutzung jedweder Art, insbesondere Vervielfältigung oder Weitergabe an Dritte der schriftlichen Genehmigung durch die InTakt Gesundheit Annette Friedrich, bedarf. Dies gilt auch für Texte, die nicht vervielfältigt werden dürfen. (2) Zuwiderhandlungen werden in jedem Einzelfall mit einer Konventionalstrafe in Höhe von 3000 Euro geahndet. Weiterreichende Ersatzansprüche werden hierdurch nicht berührt.

§ 10 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Hamburg (Firmensitz ist Hamburg).

§ 11 Allgemeines

(1) Ist ein vertrauensvolles Lernen durch die Haltung oder das Verhalten einer Person in der Gruppe gefährdet behält sich InTakt Gesundheit den Ausschluss dieses Teilnehmers von der Veranstaltung vor. (2) Für die unter Abs. 1. genannten Punkte ist dem Teilnehmer der Anspruch auf finanzielle Entschädigung etc. versagt.

§ 12 Salvatorische Klausel

Sind einzelne Bestandteile der Geschäftsbedingungen unwirksam, wird die Gültigkeit der übrigen hierdurch nicht berührt. Die Parteien anerkennen für diesen Fall diejenige gültige Regelung, die dem der Regelungsintention des unwirksamen Bestandteils inhaltlich am nächsten kommt.